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Postbank sperrt Girokonto – rechtliche Möglichkeiten

Dr. Thomas Schulte - Postbank Kontosperrung

Rechtswidrige Kontosperrung durch die Postbank / Deutsche Bank AG – Mandant erhält nach Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt wieder vollständigen Zugriff auf sein Konto; Überblick von Valentin Schulte, stud. iur.; Volkswirt (M.Sc.)

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte aus Berlin konnte erfolgreich die Postbank dazu veranlassen, dass diese einem Mandanten unverzüglich wieder Zugriff auf sein Girokonto gewährt. Der Mandant – ein erfolgreicher Unternehmer aus Hessen – war dringend darauf angewiesen, Zugriff auf sein Geld zu erhalten, welches sich auf einem durch die Postbank gesperrten Konto befunden hat. So hatte der Mandant ein Guthaben auf dem streitgegenständlichen Konto ein Guthaben von rund 500.000,00 €, auf welches er dringend wegen einer zeitnah zu erfüllenden Verbindlichkeit im Rahmen einer Investition zugreifen musste.

Kontosperre – warum?

Dieses Konto wurde vonseiten der Postbank rechtswidrig ohne jegliche Ankündigung gesperrt und der Habensaldo dem Mandanten vorenthalten. 

Außergerichtliche Korrespondenz

Vorausgegangen war eine außergerichtliche Korrespondenz zwischen dem Mandanten und der Postbank, in welcher der Mandant darlegte, dass sich dieser weder Forderungen Dritter ausgesetzt sieht, noch hat er sich in irgendeiner Weise eines rechtlich nicht korrekten Verhaltens schuldig gemacht. 

Aufgrund der Weigerungshaltung wurde erfolgreich gerichtlicher Rechtsschutz vor dem Landgericht Frankfurt gesucht. Kurz nach Rechtshängigkeit konnte der Mandant wieder vollständig über sein Konto verfügen und das Geld von der Postbank abziehen. 

Derselbe Erfolg konnte in einem ähnlichen Fall auch in Hinblick auf die N26 Bank AG vor dem Landgericht Berlin erreicht werden.

Der Sperrung lag ein Geldwäscheverdacht zugrunde

Eine Kontosperrung aufgrund eines Geldwäscheverdachts ist eine Maßnahme, die von Banken aufgrund von gesetzlichen Regulierungen ergriffen werden muss, um ggf. illegale Aktivitäten zu verhindern. Wenn eine Bank den Verdacht hat, dass ein Konto für Geldwäsche oder andere kriminelle Aktivitäten verwendet wird, kann sie das Konto vorübergehend sperren und den Zugang einschränken, um weitere Transaktionen zu verhindern. Hierbei sind jedoch selbstverständlich die Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen dieser Maßnahmen zu beachten.

Diese sind für Verbraucher schwer zu beurteilen, sodass insbesondere in dringenden Fällen unverzüglich juristischer Rat eingeholt werden sollte.

V.i.S.d.P.:

Valentin Markus Schulte
Stud. Iur & Volkswirt

Kontakt:

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte
Malteserstraße 170
12277 Berlin

Telefon: +49 30 221922020
E-Mail: valentin.schulte@dr-schulte.de

Die Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Schulte ist seit 1995 erfolgreich zivilrechtlich schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Internets-, Reputations- und Wettbewerbsrecht tätig. Sie vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Ergänzende Absenderangaben mit dem Kanzleistandort finden Sie im Impressum auf der Internetseite www.dr-schulte.de.

Pressekontakt:
Dr. Schulte Rechtsanwalt
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Fax. +49 30 22 19 220 21
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