Reichberg Finanz & Handels AG – Die BaFin warnt vor betrügerischen Finanzangeboten im Internet
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, hat eine aktuelle Warnung bezüglich der Tätigkeiten der angeblich in Berlin und Zürich ansässigen Reichberg Finanz & Handels AG veröffentlicht. Laut der Finanzaufsichtsbehörde betreibt dieses Unternehmen ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen. Dies wirft erhebliche rechtliche Fragen auf, zumal in Deutschland das Kreditwesengesetz (KWG) vorschreibt, dass entsprechende Aktivitäten einer Genehmigung bedürfen. Aus diesem Grund ist Vorsicht geboten, wenn Anleger ihr Geld auf vermeintlich attraktive Festgeld-, Tagesgeld- oder Flexgeldangebote setzen.
Gesetzliche Grundlagen für Bank- und Finanzgeschäfte
In Deutschland regelt das Kreditwesengesetz (KWG) die Tätigkeiten von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten. Insbesondere § 37 Abs. 4 KWG erlaubt es der BaFin, ohne Genehmigung agierende Unternehmen öffentlich zu benennen, um Anleger zu warnen. Die Erlaubnispflicht für ein Institut ist in § 32 KWG festgelegt: „Wer gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen will, bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt.“ Diese Regelung dient vor allem dem Schutz von Verbrauchern, die sicherstellen können müssen, dass sie mit einem seriösen und beaufsichtigten Unternehmen Geschäfte eingehen.
Unternehmen, die diese Vorgaben ignorieren, stellen ein erhebliches Risiko für Anleger dar. Sollte es zu Unregelmäßigkeiten oder gar zu einem Totalverlust der Anlage kommen, haben betroffene Verbraucher kaum eine Handhabe, gegen solche Firmen vorzugehen.
Die Herausforderung unseriöser Festgeldangebote
Dr. Thomas Schulte aus Berlin, ein erfahrener Anwalt im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht, warnt seit Jahren vor unseriösen Festgeldangeboten. „Ein auffällig hoher Zinssatz sollte immer Misstrauen erregen. Gerade in Niedrigzinsphasen ist es unwahrscheinlich, dass seriöse Anbieter überdurchschnittliche Verzinsungen garantieren können“, erläutert der Experte. Viele dubiose Plattformen werben mit vermeintlich sicheren Anlagen und versprechen äußerst attraktive Renditen.
Oftmals nutzen unseriöse Anbieter eine täuschend echte Website mit angeblichen Lizenznummern und Zertifikaten, um Seriosität vorzutäuschen. Die betroffenen Anleger werden dann dazu animiert, Geldbeträge auf ausländische Konten zu überweisen. Häufig endet dies in einem Totalverlust der Anlage, da die Anbieter nicht greifbar sind und ihre Versprechungen nicht einhalten.
Wie sich Investoren vor Betrug schützen können
Um sicherzustellen, dass ein Finanzdienstleister tatsächlich lizenziert ist, bietet die BaFin eine Unternehmensdatenbank an, in der alle regulierten Anbieter verzeichnet sind. Dr. Schulte rät daher dringend dazu, diese Datenbank vor einer Investitionsentscheidung aufzusuchen. „Wer sein Geld anlegt, sollte immer gründlich prüfen, ob der Anbieter auch tatsächlich über die notwendigen Lizenzen verfügt. Die Unternehmensdatenbank der BaFin ist eine der besten Möglichkeiten, unseriöse Angebote zu entlarven“, betont der Anwalt.
Ein weiteres Warnsignal ist eine fehlende oder nicht nachvollziehbare Unternehmenshistorie. Seriöse Finanzdienstleister haben oft eine etablierte Präsenz auf dem Markt und transparente Geschäftsberichte. Vorsicht ist geboten, wenn keine überprüfbaren Informationen zum Unternehmen auffindbar sind oder die Homepage nur rudimentäre Angaben enthält.
Rechtliche Schritte für Betroffene
Sollte ein Anleger bereits Opfer eines betrügerischen Anbieters geworden sein, ist schnelles Handeln gefragt. Dr. Schulte empfiehlt, umgehend die Polizei und die zuständigen Aufsichtsbehörden zu informieren. „Opfer sollten zudem prüfen, ob sie durch zivilrechtliche Maßnahmen ihr Geld zurückfordern können“, erklärt der Rechtsanwalt. Dabei kann es sinnvoll sein, sich mit anderen Geschädigten zusammenzuschließen, um kollektiv gegen den Anbieter vorzugehen.
Für geschädigte Anleger besteht die Möglichkeit, sich mit spezialisierten Anwälten oder Verbraucherzentralen in Verbindung zu setzen. In bestimmten Fällen kann eine Strafanzeige wegen Betrugs nach § 263 Strafgesetzbuch (StGB) gestellt werden. Dieser Paragraf besagt: „Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Betroffene sollten alle verfügbaren Beweismittel sichern, darunter E-Mail-Korrespondenzen, Überweisungsbestätigungen und Vertragsunterlagen. Diese Dokumente können in einem möglichen Gerichtsverfahren sehr wertvoll sein.
Bank haftet für Online-Betrug: Gericht spricht Kunden Entschädigung zu
Fazit
Die Warnung der BaFin zeigt erneut, dass Anleger wachsam sein müssen. Unseriöse Anbieter nutzen oft überzeugende Strategien, um das Vertrauen der Investoren zu erschleichen. Eine gründliche Prüfung des jeweiligen Finanzdienstleisters ist unerlässlich, um finanzielle Verluste zu vermeiden. Insbesondere sollte darauf geachtet werden, ob eine BaFin-Lizenz vorliegt.
Für rechtliche Beratung und Unterstützung steht Dr. Thomas Schulte in Berlin zur Verfügung. Sollten Fragen zu Finanzbetrug oder anderen Aspekten des Bank- und Kapitalmarktrechts bestehen, kann eine rechtliche Einschätzung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt von großem Nutzen sein.
Wenn Sie Opfer eines Betrugs geworden sind, gibt es verschiedene Schritte, die Sie unternehmen können, um zu versuchen, den Schaden zu begrenzen und Ihr Geld möglicherweise zurückzuerlangen. Die Quellen bieten Informationen zu verschiedenen Betrugsarten und den entsprechenden Maßnahmen.
Sofortige Maßnahmen:
- Kontaktieren Sie umgehend Ihre Bank. Informieren Sie sie über den Betrugsfall. Dies ist besonders wichtig, um möglicherweise weitere unautorisierte Transaktionen zu stoppen und sich über die Möglichkeiten einer Rückbuchung zu informieren. Bei einer Überweisung, die Sie selbst getätigt haben, ist eine Rückgängigmachung in der Regel nicht mehr möglich, sobald der Auftrag ausgeführt wurde.
- Erstatten Sie sofort eine Strafanzeige bei der Polizei. Die Ermittlungsbehörden haben die Möglichkeit, die Täter zu identifizieren und gegebenenfalls einen Vermögensarrest zu beantragen, um das betrügerisch erlangte Vermögen zu sichern. Ein Musterantrag auf Vermögensarrest ist in zu finden.
Weitere Schritte und Informationen je nach Betrugsart:
- Online-Shopping-Betrug:
- Wenn Sie per SEPA-Lastschrift bezahlt haben, können Sie diese innerhalb von acht Wochen ab der Abbuchung zurückbuchen lassen. Bei einer nicht genehmigten Lastschrift ist dies sogar bis zu 13 Monate nachträglich möglich.
- Bei Kreditkartenzahlungen können Sie versuchen, eine Rückbuchung (Charge-Back-Verfahren) bei Ihrer kartenausgebenden Bank zu beantragen.
- Bei Internet-Bezahldiensten wie PayPal kann unter Umständen der Käuferschutz greifen, beachten Sie hierzu die Nutzungsbedingungen.
- Bei Zahlung per Bargeldtransferdienst wie Western Union oder Moneygram ist ein Rückruf des Geldes möglich, solange es nicht vom Empfänger abgeholt wurde. Kontaktieren Sie in diesem Fall umgehend die Betrugshotline des Anbieters.
Dr. Thomas Schulte ist ein erfahrener Rechtsanwalt, den bereits die Zeitschrift Capital (2008) für seine umfangreiche Prozesserfahrung empfohlen hat. “Ihn fragt der Chef, sagt das Handelsblatt 2011” Er weiß, dass die internationalen Behörden dank besserer Zusammenarbeit und moderner Methoden zur Verfolgung von Zahlungsströmen den Handlungsspielraum krimineller Gruppen immer weiter einschränken. Sein Ansatz ist geduldig, setzt auf staatliche Beschlagnahmungen und zieht Zahlungsdienstleister wie Täter gleichermaßen zur Verantwortung – auch mithilfe grenzüberschreitender Zusammenarbeit mit Detekteien und Rechtsanwälten. Als leitender Vertrauensanwalt von ABOWI Law und der Association of European Attorneys verfolgt er klare, sachliche Strategien, um Rechtssicherheit herzustellen. - Nutzen Sie den Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale, um zu prüfen, ob ein Online-Shop unseriös sein könnte.
- Kapitalanlagebetrug:
- Sichern Sie umfangreich Beweise zu den Umständen der Anlage und der Vermittlung. Erstellen Sie eine detaillierte Aufstellung mit Datum, Ort, beteiligten Personen und Inhalten.
- Sammeln Sie Informationen über die Vermittlerseite und versuchen Sie, Handelsregisterauszüge des Unternehmens zu erhalten, um die Hintermänner zu identifizieren.
- Ordnen Sie alle Informationen gezielt nach Bereichen und erstellen Sie ein Inhaltsverzeichnis sowie eine Zeittafel. Sammeln Sie Kontoauszüge, Überweisungsbelege und Rechnungen.
- Suchen Sie gegebenenfalls nach anderen Geschädigten und tauschen Sie sich aus.
- Ziehen Sie in Erwägung, den Schadensersatzanspruch an ein Familienmitglied zu übertragen, um selbst als Zeuge im Prozess auftreten zu können.
- Enkeltrick und ähnliche Betrugsmaschen:
- Auch hier gilt: Sofort die Bank informieren und Strafanzeige erstatten.
- Die Haftung der Banken ist in solchen Fällen meist begrenzt, da Banken grundsätzlich keine Pflicht haben, den Zweck einer Auszahlung zu hinterfragen, solange der Zahlungsauftrag formell korrekt ist (§ 675o Abs. 2 BGB). Nur bei massiven Verdachtsmomenten, unklaren Weisungen oder Missbrauch der Vertretungsmacht können Warn- oder Prüfpflichten der Banken bestehen (BGH-Urteil vom 22.06.2004, Az.: XI ZR 90/03). Ein auffälliges Verhalten des Kunden reicht in der Regel nicht aus, um eine Prüfpflicht auszulösen.
Generelle Empfehlungen:
- Suchen Sie rechtzeitig anwaltliche Unterstützung. Ein auf das jeweilige Rechtsgebiet spezialisierter Anwalt (z.B. Bankrecht, Kapitalanlagerecht) kann Ihre Situation einschätzen und Sie bei den nächsten Schritten beraten.
- Zögern Sie nicht, rechtliche Schritte einzuleiten, da Gelder schnell verschoben werden können und Verjährungsfristen drohen.
- Vernetzung mit anderen Betroffenen kann hilfreich sein, um gemeinsam vorzugehen.
- Seien Sie sich bewusst, dass die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen kostspielig und langwierig sein kann und nicht immer erfolgreich ist.
Es ist wichtig zu betonen, dass schnelles Handeln in Betrugsfällen entscheidend ist, um die Chancen zu erhöhen, Ihr Geld zurückzuerlangen oder zumindest weitere Schäden zu verhindern.
Autor: Maximilian Bausch
Vielseitig interessiert, weltweit unterwegs und Onlineexperte. Nach einer Ausbildung als Industriemechaniker studiert er Wirtschaftsingenieurwesen. Er schreibt zu technischen und wirtschaftlichen Themen.