Es ist eine immer wiederkehrende Geschichte: Autowerkstätten, deren Autoreparaturen scheitern und Kunden damit unnötige Kosten aufbürden. Letztens ein Fall aus Potsdam/Brandenburg bei Berlin. Der Kunde des Autohauses ist als Bauleiter tätig und häufig unterwegs. Er legt jährlich tausende Kilometer zurück und muss regelmäßig Verschleißteile an seinem Fahrzeug austauschen lassen. Leider gibt es nicht nur gute Erfahrungen. Der Betroffene suchte anwaltliche Hilfe, klagt nun vor Gericht, weil ein Partikelfilter abgerechnet wurde, der gar nicht getauscht wurde. Diese Vorgehensweise kann jeden Autobesitzer treffen, deshalb erklären wir, wie ein Autobesitzer den Betrug zu seinen Lasten verhindert und was zu tun ist, wenn man betrogen worden ist.
Das Auto allein mit den Mechanikern – im Dunkeln ist gut munkeln
Der oben genannte Bauleiter ist keineswegs allein mit seinem Problem. Regelmäßig berichten verärgerte Mitglieder der ADAC-Rechtszentrale, wie sie von Autowerkstätten regelrecht abgezockt wurden. Auswertungen bestätigen, dass häufig Preise zu hoch angesetzt oder Reparaturen durchgeführt wurden, die weder beauftragt noch erforderlich waren. Besonders beliebt sind offenbar der Austausch von Bremsen und Stoßdämpfern, auch wenn diese Teile völlig in Ordnung sind. Oder es werden Leistungen oder Teile abgerechnet, die gar nicht erbracht oder ausgetauscht wurden.
ADAC-Test: Mehr Schein als Sein – was ein Test ergeben hat
Um der Sache auf den Grund zu gehen, wurden Tests durchgeführt, in Zusammenarbeit mit dem ADAC. Das Testfahrzeug, ein etwas älterer VW Golf, wurde gründlich überprüft. Laut den ADAC-Experten befand sich das Auto in einem technisch guten Zustand, einzig der defekte Kühler und der Auspuff mussten wirklich dringend repariert werden.
Hier die bemerkenswerten Ergebnisse dieses Tests:
- Pitstop: Hier kostete die Inspektion 15 Euro. Neben dem Austausch des Auspuffs wurde empfohlen, die Radstellung zu justieren und die Bremsflüssigkeit zu wechseln – unnötige Zusatzkosten.
- First Stop: Die Inspektion war kostenlos. Allerdings wurden zusätzliche Reparaturen an den Querlenkerlagern, Achsmanschetten und am Hinterachslager empfohlen. Auch hier sollte die Bremsflüssigkeit gewechselt werden.
- ATU: Hier wurden zahlreiche Mängel aufgelistet, darunter Stoßdämpfer, Domlager, Radlager, Ölwanne, Zahnriemen und das Hinterachslager. Der Kostenvoranschlag belief sich auf über 1.000 Euro.
Wie können Autobesitzer sich vor Betrugsversuchen schützen?
Unabhängige Prüfungen bringen Klarheit
Um sicherzugehen, wurde das Auto zu unabhängigen Prüfstellen gebracht. Die Experten der unabhängigen Prüfung bestätigten, dass fast alle Reparaturen unnötig gewesen wären. Das Fahrzeug erhielt sogar eine neue TÜV-Plakette, ohne dass vorher ein Cent in Reparaturen investiert werden musste.
Ein besonders drastisches Beispiel lieferte der Fall von Holger M. (München), der ursprünglich nur die Bremsen reparieren lassen wollte. Als die Liste der Mängel immer länger wurde, holte er sich eine zweite Meinung ein und konnte am Ende über 50 Prozent der Kosten sparen.
Tipp: Besonders wenn viele Mängel aufgeführt werden, lohnt es sich, den Kostenvoranschlag überprüfen zu lassen. Automobilclubs und Prüfstellen wie DEKRA oder TÜV bieten unabhängige Beratung an.
Richtig handeln: So schützen sich Autobesitzer
- Schriftlicher Auftrag: Erteilen Sie immer einen schriftlichen, spezifischen Reparaturauftrag. Vermeiden Sie allgemeine Aussagen wie „Machen Sie das mal“.
- Kostenobergrenze vereinbaren: Legen Sie eine maximale Kostengrenze fest, ab der die Werkstatt Sie informieren muss.
- Ersatzteile zeigen lassen: Lassen Sie sich die ausgetauschten Teile zeigen. So können Sie im Streitfall nachweisen, ob die Reparatur wirklich notwendig war. Die Ersatzteile gehören dem Eigentümer des Autos und dürfen nicht einfach entsorgt werden.
In dem besagten Test stellte sich heraus, dass in einer der besuchten Werkstätten Manipulationen vorgenommen wurden. Öl tropfte plötzlich aus dem Motor, weil Schrauben an der Ölwanne gelockert worden waren. Solche Fälle sind kein Kavaliersdelikt, sondern strafbare Handlungen.
Rechtliche Schritte – Rat des Anwalts, wenn man betrogen worden ist
Ein typischer Fall: Ein Autofahrer aus Potsdam ist als Immobilienprojektleiter viel unterwegs. Kurz vor Weihnachten 2023 leuchtet die Motorkontrollleuchte bei seinem Ford. Ein Teil muss ausgetauscht werden. Zwei Monate später will die Leuchte wieder warnen. Das Auto ist erneut defekt. Dies ist für den Betroffenen immer frustrierend und sehr ärgerlich: Stellen Sie sich vor, Ihr Auto war in der Werkstatt zur Reparatur, und kurz danach tritt erneut derselbe oder ein anderer Defekt auf. Folglich fährt der Immobilienprojektentwickler wieder zurück zu der besagten Werkstatt. Aber wer muss jetzt bezahlen, wenn der gleiche Schaden wieder auftaucht?
Rechtslage: Wenn nach der Reparatur vor der Reparatur ist?
Stellen Sie sich vor, Sie holen Ihr Auto aus der Werkstatt ab, fahren los und nach wenigen Kilometern bemerken Sie, dass der gleiche Defekt erneut auftritt. In solchen Momenten ist Ärger verständlich, doch es hilft, ruhig und besonnen zu bleiben. Eine sachliche Herangehensweise ist entscheidend, um Ihre Rechte durchzusetzen und eine zufriedenstellende Lösung zu finden.
Reklamation und Nachbesserung
Zunächst sollten Sie den Mangel umgehend der Werkstatt melden. Vorher allerdings die Beweise sichern und den Zustand dokumentieren. Aus dem Werkvertragsrecht haben Sie das Recht auf kostenlose Nacherfüllung. Ist dies erfolglos oder wird die Nachbesserung verweigert, haben Sie unter anderem das Recht auf Ersatz der Kosten der Reparatur in einer anderen Werkstatt (Selbstvornahme), auf eine Minderung der Reparaturkosten oder Sie können vom Vertrag zurücktreten. Achtung – nicht einfach sofort selbst reparieren, sondern der Werkstatt eine Chance geben!
Beweisvereitelung und deren Konsequenzen – Werkstatt hat Ersatzteile weggeworfen
Ein wichtiger Aspekt, der in solchen Fällen oft übersehen wird, ist die Beweisführung. Besonderheit ist hierbei, dass die Werkstatt die Beweise sozusagen in der Hand hat. Hier kann unter Umständen die Verlockung groß sein, getauschte Teile zu entsorgen. Hierbei könnte es sich um eine Beweisvereitelung handeln. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) (NJW 2006, 434 [436]; NJW 2009, 360 [361 f.]) liegt eine Beweisvereitelung vor, wenn eine Partei ihrem beweispflichtigen Gegner die Beweisführung schuldhaft erschwert oder unmöglich macht. Dies kann auch vor prozessual durch gezielte oder fahrlässige Vernichtung oder Vorenthaltung von Beweismitteln geschehen.
Ein klassisches Beispiel hierfür ist die Reparatur einer als mangelhaft gerügten Kaufsache, bei der ausgetauschte Teile nicht verwahrt werden. Wenn die Werkstatt die defekten Teile nicht aufbewahrt, obwohl dies zur Beweisführung notwendig wäre, kann dies als Beweisvereitelung gewertet werden.
Pflichten und Konsequenzen für die Werkstatt
Die Werkstatt ist verpflichtet, innerhalb der Sachmängelhaftungsfrist alle durch die Reparatur verursachten Schäden kostenlos zu beheben. Dazu gehören auch die Kosten für Material und Arbeitszeit sowie Fahrten zur Werkstatt. Sollte die Werkstatt wichtige Beweismittel vernichten oder nicht aufbewahren, kann dies rechtliche Konsequenzen haben, einschließlich einer möglichen Umkehr der Beweislast zu ihren Ungunsten.
Fahrzeug nach der Reparatur wieder defekt: FAQ zur Haftung
Wie lange haben Kunden nach der Reparatur Anspruch auf Gewährleistung?
Die gesetzliche Sachmängelhaftung verjährt grundsätzlich gemäß § 634 BGB in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit der Abnahme.
Welche rechtlichen Pflichten hat die Werkstatt, wenn das Auto nach der Reparatur wieder defekt ist?
Innerhalb der Sachmängelhaftungsfrist muss die Werkstatt alle durch die Reparatur verursachten Schäden kostenlos beheben. Dies umfasst auch die Kosten für Material und Arbeitszeit sowie eventuell notwendige Fahrten zur Werkstatt.
Haben Kunden Anspruch auf Schadensersatz?
Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, wenn die Werkstatt den Mangel schuldhaft verursacht hat. Dies könnte unter anderem die Kosten für einen Mietwagen oder Verdienstausfall einschließen, ist jedoch oft schwer nachzuweisen und erfordert in der Regel juristische Unterstützung.
Nach der Reparatur wieder defekte Autoteile: eine Lösung
Wenn Ihr Auto nach einer Reparatur erneut defekt ist, kann es sinnvoll sein, eine zweite Meinung einzuholen. Eine andere Werkstatt kann vielleicht die Ursache des Problems besser identifizieren. Falls die Werkstatt die Nachbesserung verweigert oder erfolglos bleibt, sollten Betroffene rechtlichen Rat einholen. Ein tüchtiger Anwalt kann helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Autor: Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt
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