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Der Kauf von Oldtimern und die rechtlichen Feinheiten in Deutschland

Dr Thomas Schulte - Juristische Tipps Oldtimerkauf
Oldtimer-Kauf in Deutschland: Was muss beachtet werden? Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt aus Berlin, und Patrick Kordes von OM Classics GbR Lastrup diskutieren die rechtlichen Feinheiten, die jeder Oldtimer-Liebhaber kennen sollte. Ein Muss für jeden zukünftigen Besitzer eines klassischen Automobils!

Dr. Thomas Schulte: Herzlich willkommen! Heute unterhalten wir uns mit Patrick Cordes von OM Classics über ein Thema, das viele Oldtimer-Liebhaber beschäftigt: die wesentlichen Aspekte beim Kauf eines klassischen Autos. Herr Kordes, schön, dass Sie heute bei uns sind.

Patrick Kordes: Guten Tag, Herr Dr. Schulte! Vielen Dank für die Einladung. Es freut mich sehr, über dieses faszinierende Thema zu sprechen.

Dr. Thomas Schulte: Als Experte für klassische Fahrzeuge haben Sie sicherlich Einblick in zahlreiche Verkaufsvorgänge. Wo liegen die rechtlichen Stolpersteine, wenn man einen Oldtimer kauft?

Patrick Kordes: Ein großes Problem entsteht oft, wenn Fahrzeuge im Kundenauftrag verkauft werden und der Händler keine Garantien oder Haftungen für Sachmängel übernimmt. Viele Händler bewegen sich in rechtlichen Grauzonen, um sich der Verantwortung zu entziehen, was für den Käufer zu Schwierigkeiten führen kann.

Versteckte Fallstricke beim Oldtimer-Kauf

Dr. Thomas Schulte: Welche Schritte sollten Interessenten unternehmen, wenn sie auf ein attraktives Fahrzeug stoßen, das möglicherweise im Kundenauftrag angeboten wird?

Patrick Kordes: Es ist essenziell, direkt beim Händler nachzufragen, ob der Verkauf tatsächlich im Kundenauftrag erfolgt. Ist dies der Fall, rate ich zur Vorsicht und empfehle, das Gespräch mit Bedacht fortzuführen, da die rechtlichen Risiken beträchtlich sein können.

Wichtige Tipps zur Risikominimierung beim Erwerb von Klassikern

Dr. Thomas Schulte: Wenn ein Käufer den Oldtimer genauer unter die Lupe nehmen möchte, welche Schritte empfehlen Sie?

Patrick Kordes: Es ist stets ratsam, das Fahrzeug gründlich zu prüfen. Laien sollten definitiv einen unabhängigen Gutachter hinzuziehen, der für ca. 250 bis 300 Euro eine umfassende Begutachtung durchführen und versteckte Mängel identifizieren kann.

Dr. Thomas Schulte: Wie verlässlich ist die Überprüfung der Fahrzeughistorie?

Patrick Kordes: Dank Plattformen wie Carfax.eu ist es heutzutage möglich, die Historie eines Fahrzeugs europaweit zu überprüfen. Solch ein Check kann wesentliche Unstimmigkeiten wie beim Kilometerstand oder frühere Schäden offenlegen.

Dr. Thomas Schulte: Welche Risiken sehen Sie beim Import von Oldtimern aus dem Ausland?

Patrick Kordes: Insbesondere bei Fahrzeugen aus Ländern wie den USA oder Südafrika ist Vorsicht geboten. Die Qualität der Restaurierungen ist oft mangelhaft, und ohne eine persönliche Vorab-Inspektion können die Risiken erheblich sein.

Dr. Thomas Schulte: Zum Abschluss, Herr Kordes, welchen der schlimmsten Tricks haben Sie bei Oldtimer-Käufen erlebt?

Patrick Kordes: Leider gibt es immer wieder Fälle, in denen Fahrzeuge mit gefälschten Papieren oder manipulierter Historie angeboten werden. Bei Importen aus bestimmten Ländern ist äußerste Vorsicht geboten, und im Zweifel rate ich von einem Kauf ab.

Dr. Thomas Schulte: Vielen Dank, Herr Kordes, für diese wichtigen Einblicke.

Patrick Kordes: Vielen Dank, Herr Dr. Schulte. Es war mir ein Vergnügen, hier zu sein. Ich hoffe, unsere Diskussion wird vielen dabei helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen.

Dr. Thomas Schulte: Das war unser Interview mit Patrick Kordes von OM Classics zum Thema Oldtimer-Kauf und die rechtlichen Aspekte. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bis zum nächsten Mal.

OM-Classics GbR
Im Eichengrund 5
49688 Lastrup
https://om-classics.de

Exkurs:

Prüfen Sie als Käufer die Fahrzeugdaten und Historie so gut wie möglich und verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf die Angaben des Verkäufers. Bei einem sogenannten Agenturvertrag will der Autohändler „im Kundenauftrag verkaufen“ und so um die Gewährleistung bei Mängeln herumkommen. Es gibt sozusagen Autohändler, die damit trickreich handeln wollen. Das ist natürlich unzulässig, aber nicht grundsätzlich verboten. Damit die Händler haften, müssen diese nach der Rechtsprechung weitere Voraussetzungen erfüllen (Rechtsformfehlgebrauch). Beim Gebrauchtwagenkauf haftet der Händler grundsätzlich zwei Jahre lang für Mängel am Auto. Er darf die Haftung durch eine Regelung im Vertrag auf ein Jahr beschränken. Bei Privatkauf kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden.

Kontakt:

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte
Malteserstraße 170
12277 Berlin

Telefon: +49 30 221922020
E-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de

Die Kanzlei Dr. Schulte Rechtsanwälte ist seit 1995 erfolgreich zivilrechtlich schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Internets-, Reputations- und Wettbewerbsrecht tätig. Sie vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Ergänzende Absenderangaben mit dem Kanzleistandort finden Sie im Impressum auf der Internetseite www.dr-schulte.de.

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