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Namensverwechslung durch Doppelgänger mit gleichem Namen oder gleicher Anschrift bei der Schufa – Was tun?

Namensverwechslung durch Doppelgänger mit gleichem Namen oder gleicher Anschrift bei der Schufa – Was tun?

Verbraucher müssen noch wachsamer sein, was ihre persönlichen Daten betrifft. Wenn ein Bankkredit, ein Handyvertrag oder eine Mietwohnung benötigt wird, wird eine Auskunft bei der Schufa Holding AG oder anderen Auskunfteien eingeholt.

 

Daraufhin wird von den Bankinstituten, Mobilfunkunternehmen oder auch vom Vermieter entschieden, ob Verträge zum Abschluss gelangen. „Schlechte Schufa“ kein Vertrag – ohne saubere Schufa ist das wirtschaftliche Handeln für Verbraucher stark eingeschränkt!

Negativeinträge bei den Auskunfteien sind nach der Vorschrift des § 28 a Abs. 1 BDSG zulässig, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Die Aufgaben der Auskunfteien sind klar definiert und dienen als Schutz für Verbraucher und Unternehmen. Durch die elektronische Geldbörse, den vielen Angeboten von Ratenkrediten und Finanzierungen ist eine regelrechte Datenflut entstanden. Die Überwachung und Überprüfung der Daten stellt eine große Herausforderung dar, auch Verbraucher sollten ihre Daten im Auge behalten. Fehler sind nicht immer vermeidbar und können schwerwiegende Folgen für die Betroffenen nach sich ziehen. Gerade Namensverwechselungen finden häufig dann statt, wenn die betroffenen Personen nicht nur den gleichen Namen, sondern auch noch das gleiche Geburtsdatum oder eine ähnliche Anschrift haben. Hierüber berichtete bereits die Sendung Sat1-Akte, in welcher Rechtsanwalt Schulte als Experte zu diesem Thema befragt wurde. Die Sendung ist über das Format Sat1-Gold zu sehen. Die Problematik der Namensverwechslung verdeutlicht auch ein weiterer Fall eines Mandanten der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team:

Doppelgänger führen zu falschen Einträgen bei der Schufa Holding AG

Über ein Jahr lang versuchte ein Mann vergeblich, einen für sich unerklärbaren negativen Schufa-Eintrag bei der Schufa Holding AG löschen zu lassen. Recherchen des betroffenen jungen Mannes ergaben nach einem zähen langen Jahr schlussendlich, dass der Eintrag auf ein Fehlverhalten einer jungen Frau zurückzuführen ist. Er ist keine Frau, was auch deutlich am Vornamen zu erkennen ist, dessen ist er sich sicher, hat dies auch gegenüber der Universum Inkasso GmbH deutlich gemacht, die den negativen Eintrag veranlasst hatte. Dennoch blieb der Negativeintrag bestehen.

Zeit, Geld, Nerven – es reicht, Hilfe muss her!

Im April 2014 beauftragte der betroffene Mann aus Berlin, wohnhaft in vernünftiger Wohngegend im Süden der Stadt, dann die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und sein Team, gegen diesen Negativeintrag, den er als total ungerechtfertigt empfand, vorzugehen. Auf Anfrage bei der Universum Inkasso GmbH und der Schufa Holding AG durch Rechtsanwalt Dr. Schulte kam heraus, dass die Universum Inkasso GmbH bereits im Januar 2014 eine Meldung an die Schufa Holding AG gab, dass der Eintrag und der zugrunde liegende Sachverhalt nicht zusammengehören.

„Da fällt man doch vom Glauben ab“, entfuhr es nicht nur dem Mandanten. Dieses Ergebnis ist im Endeffekt für den Mandanten sicher erfreulich, bringt ihm für die letzten 365 Tage jedoch wenig. Neben dem immensen Zeitaufwand, den der junge Mann in die Lösung des Problems investiert hat, wurden ihm auch weitere Konto- und Kreditkartenanträge nicht genehmigt. Diesbezüglich werden weitere Schadensersatzforderungen momentan durch die Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team geprüft.

Rechtsanwalt und Schufa-Experte Dr. Thomas Schulte und Team war über diesen Sachverhalt dennoch ein wenig verwundert: „Trotz der Löschung des Eintrags stellen sich folgende Fragen. Nicht nachvollziehen kann man, wieso im Januar dieses Jahres der Eintrag von der Universum Inkasso GmbH widerrufen wurde, aber die Mandantschaft über die Löschung des Eintrags nicht informiert wurde. Vielmehr liegt unserem Haus ein Schreiben vom 25.03.2014 vor, indem die Schufa Holding AG von der Rechtmäßigkeit des Eintrags ausgeht. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Rechtmäßigkeit durch die eintragende Stelle, also die Universum Inkasso GmbH, bereits seit über zwei Monaten widerrufen. Die Schufa Holding AG verpasste es hier definitiv, eine sehr ärgerliche Verwechslung zur richtigen Zeit zur Löschung zu bringen. Die Schufa Holding AG muss sich abschließend vorwerfen lassen, einem Irrtum unterlegen zu sein und diesen Irrtum nicht schnell beseitigt zu haben, obwohl die Möglichkeit dazu bestand.“

Fazit: Überwachung und Überprüfung der eigenen Daten

Es bietet sich einmal mehr an, darauf hinzuweisen, dass man seine Schufa-Auskunft im Blick haben sollte. Ergeben sich Auffälligkeiten und nicht nachvollziehbare Zusammenhänge bei der Überprüfung, dann sollten betroffene Verbraucher auf keinen Fall warten, sondern sich Rat von einem Experten einholen. Hilfe finden die Betroffenen bei Schufa-Experten, die die Löschung des ungerechtfertigten Eintrages herbeiführen. Dafür tritt auch die Rechtsschutzversicherung ein. Für Rückfragen, faire Einschätzung und weitere Informationen stehen Dr. Schulte und sein Team unter 030 22 19 220 20 oder dr.schulte@dr-schulte.de gerne zur Verfügung.

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