Reputationsrecht – Google Bewertungen machen Angst

Dr. Thomas Schulte - Google Bewertungen

„Durchfahrt verboten, weil Google es so will“

Den Prozess des Löschens von Google-Bewertungen verstehen

Untersuchungen belegen, dass die meisten Menschen bei wichtigen Entscheidungen die Suchmaschine Google nutzen und den Suchergebnissen vertrauen, die die Suchmaschine auswirft. Wer also viel Geld investieren will oder sich fragt, wie die Operationsmethode gegen eine schlimme Krankheit einzuordnen ist, fragt die Suchmaschine „Google“ und erhält die Ergebnisse. Die Suchmaschine Google hat einen Marktanteil von 95 Prozent, das heißt von 20 Anfragen landen 19 bei Google. Aus diesem Grunde ist die Bedeutung von Google und auch der rechtliche Rahmen für maßgebliche Entscheidungsprozesse der Gesellschaft sehr wichtig. Was ist zum Beispiel mit negativen Ergebnissen, die dann faktisch einem Gewerbeverbot des Betroffenen gleichkommen? Wie ist die Situation zu bewerten?

Ist es möglich, gegen Google vorzugehen?

Entgegen der landläufigen Meinung ist es tatsächlich möglich, gegen Google vorzugehen. Wenn eine Google-Bewertung gegen ein Gesetz oder die Google-Richtlinien verstößt, kann sie gelöscht werden. Viele Menschen sind sich dieser Möglichkeit jedoch nicht bewusst. Ein Beispiel, wie ich als Rechtsanwalt in Berlin Betroffenen geholfen habe, zeigt, wie effektiv dieses Vorgehen sein kann: „Reputationsrecht – Schlechte Google Rezensionen löschen

Die falsche Bewertung

Ein Berliner Unternehmen, das hochwertige Haushaltsgeräte verkauft, wurde Opfer einer rufschädigenden Google-Bewertung. Ein anonymer Nutzer behauptete, dass die Geräte des Unternehmens gefährlich seien und häufige Brände verursachten. Diese Aussage war vollkommen falsch und verleumderisch, und sie hatte schwerwiegende Auswirkungen auf den Ruf des Unternehmens. Der Inhaber des Unternehmens kontaktierte mich als Rechtsanwalt, und wir reichten eine Beschwerde bei Google ein, in der wir klarstellten, dass die Bewertung gegen das Gesetz verstieß und die Google-Richtlinien verletzte. Dank einer detaillierten rechtlichen Argumentation und der Bereitstellung von Beweisen konnten wir Google überzeugen, die falsche Bewertung zu löschen. Das Unternehmen erholte sich schnell von den Rufschäden, und der Inhaber war glücklich, dass ihm effektiv geholfen wurde.

Wann verstößt eine Bewertung gegen das Gesetz?

Eine Bewertung kann in mehrfacher Hinsicht gegen das Gesetz verstoßen. Wenn jemand zum Beispiel falsche Informationen oder Lügen über eine Person oder ein Unternehmen verbreitet, gilt dies als Verstoß. Andere Beispiele sind Beleidigungen, schädliche Gerüchte und Aussagen, die als Verleumdung oder üble Nachrede angesehen werden können. Diese Verstöße können nach verschiedenen Abschnitten des Strafgesetzbuchs rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Die Rufschädigung

Ein kleines Familienrestaurant in Berlin erlebte einen Albtraum, als ein anonymer Nutzer eine verleumderische Bewertung hinterließ. Der Nutzer behauptete, er habe sich nach dem Essen im Restaurant schwer krank gefühlt und suggerierte, dass das Restaurant für seine Beschwerden verantwortlich sei. Diese falsche Behauptung führte zu einem dramatischen Rückgang der Kunden und gefährdete das Geschäft. Der Besitzer des Restaurants kontaktierte mich als Rechtsanwalt, um die Bewertung als Verleumdung zu identifizieren. Mit einer klaren rechtlichen Erklärung und unterstützenden Beweisen konnten wir Google dazu bewegen, die falsche Bewertung, die zur Rufschädigung führte, zu löschen.

Wenn eine Bewertung gegen das Gesetz verstößt, ist Google verpflichtet, sie zu löschen. In Deutschland kann Google verklagt werden, wenn es sich weigert, das Gesetz einzuhalten. Verliert Google den Rechtsstreit, muss es unter Umständen auch die Kosten des Verfahrens tragen.

Der juristische Schlagabtausch

Ein renommiertes Anwaltsbüro in Berlin sah sich mit einer diffamierenden Google-Bewertung konfrontiert. Ein unzufriedener ehemaliger Klient behauptete, dass das Anwaltsbüro seine Interessen nicht angemessen vertreten habe und warf dem Anwalt unprofessionelles Verhalten vor. Die Anwaltskanzlei nahm dies nicht auf die leichte Schulter und reichte Klage gegen Google ein, da die Bewertung eindeutig falsche Tatsachenbehauptungen enthielt. In einem gut dokumentierten Verfahren konnten wir Google dazu zwingen, die diffamierende Bewertung zu entfernen. Das Anwaltsbüro konnte seinen guten Ruf wiederherstellen, und der Anwalt war zufrieden damit, dass die Gerechtigkeit siegte.

Bewertung von Bewertungen von Nicht-Kunden

In Fällen, in denen der Bewerter kein Kunde ist oder sein Status unbekannt ist, legt die deutsche Rechtsprechung nahe, dass Bewertungen nur von Personen zugelassen werden sollten, die direkten Kontakt mit dem Unternehmen hatten oder dessen Produkte/Dienstleistungen genutzt haben. Es gibt jedoch keine klaren Definitionen dafür, wann der Kontakt beginnt. So sollten beispielsweise Ärzte im Rahmen einer Behandlung Kontakt mit Patienten gehabt haben, während die Bewertung des telefonischen Supports eine andere Beurteilung erfordert. Es ist wichtig, Google über Bewertungen von Nicht-Kunden zu informieren und relevante Details für die Untersuchung bereitzustellen.

Der fragwürdige Bewerter

Ein Berliner Online-Händler für Elektronikprodukte sah sich mit einer merkwürdigen Situation konfrontiert. Ein Nutzer hatte eine negative Bewertung abgegeben und behauptet, das Unternehmen habe ihm Produkte geliefert, obwohl er nie eine Bestellung aufgegeben hatte. Der Händler konnte nachweisen, dass der Nutzer nie Kunde war und nie Produkte erhalten hatte. Wir kontaktierten Google und wiesen darauf hin, dass die Bewertung von einem Nicht-Kunden stammte und daher gegen die deutschen Rechtsnormen verstoße. Google stimmte zu und entfernte die unzulässige Bewertung. Der Online-Händler war erleichtert, dass sein Ruf geschützt wurde.

Verstoß gegen die Google-Richtlinien

Bewertungen können auch entfernt werden, wenn sie gegen die Google-Richtlinien verstoßen, die manchmal über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Google verbietet Spam, gefälschte Inhalte, terroristische Inhalte, Hassreden.

V.i.S.d.P.:

Dr. Thomas Schulte
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Die Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Schulte ist seit 1995 erfolgreich zivilrechtlich schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Internets-, Reputations- und Wettbewerbsrecht tätig. Sie vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Ergänzende Absenderangaben mit dem Kanzleistandort finden Sie im Impressum auf der Internetseite www.dr-schulte.de.

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