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Staatsanwaltliche Ermittlungen gegen Martin Pammer, den Geschäftsführer der myWorld Austria GmbH, Alte Poststraße 122, 8020 Graz

Staatsanwaltliche Ermittlungen gegen Martin Pammer

Die umfangreichen staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen Martin Pammer, den Geschäftsführer der myWorld Austria GmbH, Alte Poststraße 122, 8020 Graz, haben in der Öffentlichkeit erhebliche Aufmerksamkeit erregt. Im Zentrum der Ermittlungen steht der Verdacht, dass Pammer und die von ihm geführte Gesellschaft in kriminelle Aktivitäten verwickelt sein könnten. Insbesondere geht es um den Vorwurf des Betrugs, der Veruntreuung und anderer wirtschaftsrechtlichen Delikte. Die Ermittlungen erstrecken sich auf mehrere Geschäftsbereiche und umfassen auch das Geschäftsmodell der myWorld Austria GmbH, das von der Staatsanwaltschaft als potenziell rechtswidrig betrachtet wird. Dabei ist es wichtig zu betonen, dass es sich bisher lediglich um Verdachtsmomente handelt, und keine strafrechtliche Verurteilung vorliegt.

Der Verdacht im Detail

Die staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen Martin Pammer und die myWorld Austria GmbH sind Teil eines größeren Ermittlungsverfahrens, das auch andere Gesellschaften des Netzwerks umfasst. Speziell stehen auch Unternehmen wie die Lyoness Europe AG und die Lyconet Global AG im Fokus. Die Ermittlungen zielen darauf ab, herauszufinden, ob diese Unternehmen über ihre Vertriebsstrukturen ein Ponzi-System betrieben haben, bei dem neue Mitglieder mit dem Versprechen hoher Renditen geworben wurden, während diese tatsächlich aus den Beiträgen neuer Investoren finanziert wurden. Dies könnte den Verdacht des Anlagebetrugs (§ 263 StGB) nahelegen. Beim Berliner Rechtsanwalt Dr. Schulte haben sich viele Geschädigte gemeldet, die Vermögenserluste beklagen. 

Die rechtliche Grundlage für diese Ermittlungen bietet insbesondere das Strafgesetzbuch (StGB), welches Betrug und Veruntreuung klar regelt. Nach § 263 StGB macht sich des Betrugs schuldig, wer durch Täuschung einen Vermögensschaden bei einem anderen herbeiführt. Die Ermittler untersuchen, ob die von Pammer und seinen Geschäftspartnern vertretenen Geschäftsmodelle der myWorld Austria GmbH und der Lyoness Europe AG auf Täuschungen basieren und ob die den Investoren versprochenen Renditen tatsächlich realistisch waren oder nur zum Schein gegeben wurden.

Staatsanwaltschaftliche Vorgehensweise

Die Staatsanwaltschaft hat mehrere Ermittlungsmaßnahmen ergriffen. Dabei geht es um die Aufklärung der genauen Struktur der Geschäftspraktiken der myWorld Austria GmbH und deren Partnerunternehmen. Die Ermittlungen sind besonders komplex, da das Geschäftsmodell von myWorld ein internationales Netzwerk umfasst, das in mehreren Ländern aktiv ist. Dies erschwert die rechtliche Aufarbeitung, da nicht nur nationale, sondern auch internationale Rechtsnormen zur Anwendung kommen. Die Ermittlungen werden daher in enger Zusammenarbeit mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden durchgeführt.

Ein zentraler Aspekt der Ermittlungen ist die Frage, ob die den Kunden und Investoren vorgestellten Vertragsmodelle tatsächlich rechtmäßig sind. In früheren Urteilen haben Gerichte in der Schweiz und Österreich bereits entschieden, dass das Geschäftsmodell von Lyoness und Lyconet als rechtswidrig eingestuft werden kann. Diese Entscheidungen stützen die Vermutung, dass auch die von Pammer geführten Unternehmen in rechtswidrige Aktivitäten verwickelt sein könnten.

Beispiel eines Betroffenen

Ein anschauliches Beispiel zur Verdeutlichung der Situation: Ein Investor, der in das Geschäftsmodell der myWorld Austria GmbH investierte, zahlte mehrere tausend Euro mit dem Versprechen hoher Renditen ein. Diese Zahlungen sollten ihm durch den Vertrieb von Bonusprogrammen und die Gewinnung neuer Mitglieder ein lukratives Einkommen sichern. Nachdem jedoch die erwarteten Gewinne ausblieben und es zunehmend schwieriger wurde, neue Mitglieder zu gewinnen, wandte sich der Investor an die Behörden. Es stellte sich heraus, dass er nicht der einzige war – mehrere hundert weitere Investoren hatten ähnliche Erfahrungen gemacht. Die Ermittlungen gegen Pammer und seine Unternehmen begannen daraufhin, und der Investor wartet nun auf das Ergebnis der staatsanwaltlichen Untersuchungen.

Die rechtliche Basis für einen möglichen Schadensersatzanspruch des Investors könnte sich aus dem Bereicherungsrecht (§ 812 BGB) ergeben. Wenn das Geschäftsmodell als rechtswidrig eingestuft wird, könnten die von ihm geleisteten Zahlungen als ungerechtfertigte Bereicherung betrachtet werden, was zur Rückerstattung des investierten Geldes führen könnte. Auch eine Anfechtung der Verträge nach § 142 BGB wäre möglich, wenn sich herausstellt, dass die Investoren arglistig über die tatsächliche Funktionsweise des Geschäftsmodells getäuscht wurden​.

Haftungsfragen und strafrechtliche Konsequenzen

Neben den strafrechtlichen Ermittlungen wird auch die zivilrechtliche Haftung von Martin Pammer und den beteiligten Gesellschaften geprüft. Insbesondere steht die Frage im Raum, ob Pammer persönlich für die finanziellen Verluste der Investoren haftbar gemacht werden kann. Nach deutschem Zivilrecht könnte ein Schadensersatzanspruch gegen ihn persönlich in Betracht kommen, wenn ihm nachgewiesen werden kann, dass er vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat (§ 823 BGB).

Die strafrechtlichen Konsequenzen könnten für Pammer und seine Mitverantwortlichen erheblich sein. Sollte der Verdacht des Betrugs oder der Veruntreuung bestätigt werden, drohen hohe Geldstrafen oder sogar Haftstrafen. Die Dauer der Ermittlungen lässt sich jedoch schwer abschätzen, da es sich um ein komplexes internationales Netz von Gesellschaften handelt, deren Geschäftspraktiken über Jahre hinweg untersucht werden müssen.

Der Schutz von Investoren

Die staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen Martin Pammer und die beteiligten Unternehmen werfen ein Schlaglicht auf die Risiken, denen Investoren in undurchsichtigen Geschäftsmodellen ausgesetzt sind. In den letzten Jahren haben die Gerichte immer wieder entschieden, dass Unternehmen, die in betrügerische oder rechtswidrige Geschäftsmodelle verwickelt sind, für die Verluste der Investoren haften müssen. Die deutschen Gerichte haben dabei klargestellt, dass auch die Durchsetzung solcher Ansprüche möglich ist, wenn die Investoren glaubhaft machen können, dass sie aufgrund falscher Versprechungen und irreführender Informationen gehandelt haben.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Rolle der Banken und Zahlungsdienstleister, die die Transaktionen im Rahmen des Geschäftsmodells abgewickelt haben. Diese stehen ebenfalls unter Verdacht, da sie möglicherweise ihre Sorgfaltspflichten verletzt haben könnten, indem sie verdächtige Zahlungen nicht gemeldet haben. Nach dem Geldwäschegesetz (§ 10 GwG) sind Banken und andere Finanzdienstleister dazu verpflichtet, Transaktionen zu melden, wenn der Verdacht besteht, dass diese im Zusammenhang mit kriminellen Aktivitäten stehen. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu erheblichen Strafen führen.

Ausblick und mögliche Entwicklungen

Es bleibt abzuwarten, wie die Ermittlungen gegen Martin Pammer und die myWorld Austria GmbH sowie die weiteren beteiligten Gesellschaften ausgehen werden. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, könnten weitreichende Konsequenzen sowohl für die Geschäftsführung als auch für die Investoren folgen. Die beteiligten Unternehmen haben bislang keine Stellungnahmen zu den laufenden Ermittlungen abgegeben, doch es ist zu erwarten, dass die Öffentlichkeit über den Fortgang der Untersuchungen informiert wird.

Die Ermittlungen stehen beispielhaft für die wachsende Sensibilität der Behörden gegenüber betrügerischen Geschäftspraktiken im Finanz- und Vertriebsbereich. Insbesondere im Bereich der Direktvertriebe und Netzwerke, die häufig über komplizierte Provisionsmodelle arbeiten, ist in den letzten Jahren eine strengere Kontrolle durch die Strafverfolgungsbehörden zu beobachten.

Autor: Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt

Kontakt:

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte
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Telefon: +49 30 221922020
E-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de  

Die Kanzlei Dr. Schulte, Rechtsanwalt, ist seit 1995 erfolgreich zivilrechtlich schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Internet-, Reputations- und Wettbewerbsrechts tätig. Sie vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Ergänzende Absenderangaben mit dem Kanzleistandort finden Sie im Impressum auf der Internetseite www.dr-schulte.de.

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