Warnung der BaFin: Rechtslage und Risiken unerlaubter Finanzanbieter
In der Finanzwelt gibt es immer wieder Unternehmen, die ohne die erforderlichen gesetzlichen Genehmigungen Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbieten. Ein aktuelles Beispiel ist die Coinvestor Partners GmbH, die unter der Website coinvestor-ai.com agieren soll. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung vor diesem Unternehmen ausgesprochen und vermutet, dass hier ohne behördliche Erlaubnis Dienstleistungen angeboten werden. Solche Fälle werfen grundlegende rechtliche Fragen auf und zeigen, wie wichtig es für Anleger ist, sich vorab umfassend zu informieren.
Die Bedeutung der BaFin-Erlaubnis
In Deutschland darf niemand ohne eine entsprechende Genehmigung Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen erbringen. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG). Dort heißt es etwa: „Wer gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen will, bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.“ Ähnlich regelt § 10 Abs. 7 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) die Erfordernisse für genehmigungspflichtige Tätigkeiten im Bereich des Kapitalmarktes.

Liegt eine BaFin-Erlaubnis nicht vor, handelt es sich um eine illegale Tätigkeit. Dies hat nicht nur Konsequenzen für das Unternehmen, das unerlaubt tätig ist, sondern birgt auch erhebliche Risiken für Anleger. Sie haben in diesen Fällen oft keinen rechtlichen Schutz und müssen schlimmstenfalls ihre gesamte Investition als verloren ansehen.
Identitätsmissbrauch und Verbraucherirreführung
Besonders bedenklich ist, dass die Coinvestor Partners GmbH sich offenbar des Impressums der in Deutschland lizensierten COI Partners Deutschland GmbH bedient. „Dieser Identitätsmissbrauch ist kein Einzelfall“, erläutert Dr. Thomas Schulte aus Berlin, der langjährige Erfahrung im Bereich des Finanzmarktrechts besitzt. „Immer häufiger erleben wir, dass unseriöse Anbieter sich als etablierte Finanzfirmen ausgeben, um Kunden in die Irre zu führen. Ein solches Vorgehen ist nicht nur eine grobe Täuschung, sondern erfüllt potenziell auch den strafrechtlichen Tatbestand des Betrugs.“
Wenn Verbraucher auf einer Finanzplattform investieren möchten, sollten sie stets genau prüfen, ob das Unternehmen tatsächlich bei der BaFin registriert ist. Die BaFin bietet hierfür eine eigene Unternehmensdatenbank an. Wer in eine Firma investiert, die ohne Lizenz tätig ist, riskiert nicht nur finanzielle Verluste, sondern könnte auch ungewollt in rechtswidrige Finanzgeschäfte verwickelt werden.
Strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen
Wer ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen erbringt, begeht nicht nur eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 54 KWG, sondern möglicherweise auch eine Straftat. Nach § 63 KWG kann eine unerlaubte Tätigkeit mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Dennoch sind zahlreiche Anbieter ohne Lizenz aktiv, insbesondere im Bereich des Online-Tradings, Kryptowährungen und Forex-Handels.
Aus zivilrechtlicher Sicht stellt sich zudem die Frage, ob Kunden, die in solche Plattformen investiert haben, ihre Gelder zurückfordern können. „Häufig stehen die Chancen schlecht, da unseriöse Anbieter sich in rechtliche Grauzonen begeben und oft im Ausland ansässig sind“, erklärt Dr. Thomas Schulte. „Falls jedoch ein Identitätsmissbrauch vorliegt, kann unter Umständen gegen die verantwortlichen Personen zivilrechtlich vorgegangen werden.“
Die Konsequenz für geprellte Anleger ist bitter: Sie stehen meist ohne Möglichkeit zur Rückerstattung ihrer Gelder da. Daher ist es umso wichtiger, sich vorab ausreichend in Bezug auf Finanzanbieter zu informieren.
Die Rolle der Strafverfolgungsbehörden
Neben der BaFin sind auch das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter in die Bekämpfung illegaler Finanzplattformen involviert. Die Strafverfolger raten Verbrauchern eindringlich zur Vorsicht. Wer auf ein verdächtiges Angebot stößt, sollte es der BaFin oder den Ermittlungsbehörden melden. Dadurch kann möglicherweise weiterer Schaden verhindert werden.
„Die Kooperation zwischen Finanzaufsicht und Strafverfolgung ist entscheidend, um Verbraucher zu schützen und betrügerische Plattformen vom Markt zu entfernen“, so Dr. Thomas Schulte. „Leider agieren viele dieser Firmen international und lassen sich mit klassischen strafrechtlichen Mitteln kaum greifen. Eine Warnung der BaFin ist daher eine der wenigen Maßnahmen, um Anleger frühzeitig zu sensibilisieren.“
Wie sich Verbraucher schützen können
Die BaFin empfiehlt Anlegern, Finanzangebote im Internet stets kritisch zu hinterfragen. Das bedeutet vor allem, vor einer Investition zu prüfen, ob ein Unternehmen über eine gültige Lizenz verfügt. „Ein gesunder Misstrauensgrundsatz kann zahlreiche finanzielle Verluste verhindern“, unterstreicht Dr. Schulte. Zudem sollten Verbraucher darauf achten, ob das Impressum schlüssig ist, ob realistische Renditeversprechen gemacht werden und ob die Unternehmensgeschichte nachvollziehbar dokumentiert ist.
Gerade im Bereich von Kryptowährungen und Online-Trading sind die Risiken enorm. Viele Anbieter locken mit hohen Gewinnmöglichkeiten, bei denen Anleger jedoch hohe Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden können. Wer unsicher ist, sollte vor einer Investition eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.
Fazit: Rechtliche Konsequenzen vermeiden und auf seriöse Angebote setzen
Die Warnung der BaFin zeigt deutlich, wie wichtig es ist, sich mit der rechtlichen Grundlage von Finanzanlagen auseinanderzusetzen. Unerlaubte Anbieter bewegen sich nicht nur außerhalb des gesetzlichen Rahmens, sondern können für Investoren zu einem existenziellen Risiko werden. Wer in Finanzprodukte investieren möchte, sollte sich stets vergewissern, dass es sich um ein lizenziertes Unternehmen handelt und die rechtliche Situation klar ist.
Autor: Maximilian Bausch
Vielseitig interessiert, weltweit unterwegs und Onlineexperte. Nach einer Ausbildung als Industriemechaniker studiert er Wirtschaftsingenieurwesen. Er schreibt zu technischen und wirtschaftlichen Themen.