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Löschfristen – Chaos bei Schufa und Co?

Dr Thomas Schulte - Löschungsfristen bei der Schufa

Die Schufa und andere Auskunfteien aktualisieren die eigenen Fristen, die für die Löschung von (erledigten) Negativeinträgen gelten sollen.

Wird es besser? Löschfristenchaos

Die aktuelle Diskussion um die Löschfristen bei Schufa und anderen Auskunfteien zeigt deutlich die Herausforderungen im Umgang mit sensiblen Finanzdaten. Die Schufa und ihre „kleineren Geschwister“ wie Boniversum, InfoScore, Bürgel und Kreditreform bewerten das Finanzverhalten von Erwachsenen und beeinflussen damit maßgeblich deren wirtschaftliche Möglichkeiten. Ein negativer Eintrag bei der Schufa kann erhebliche Probleme verursachen, wie Schwierigkeiten bei Mietverträgen, Handyverträgen oder Autoleasing. Auch Kredite für größere Anschaffungen rücken in weite Ferne.

Gesetzgeber schweigt – da gibt man sich selbst Regeln

Ein zentrales Problem ist, dass die Löschfristen für die gespeicherten Daten nicht (innerhalb der DSGVO) gesetzlich geregelt sind. Während für das amtliche Schuldnerregister eine klare Frist von sechs Monaten nach Eintragung gilt, bestimmen die Auskunfteien ihre Löschfristen – in Abstimmung mit den Behörden – selbst. Diese Fristen sind oft intransparent und Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen.

Der Bundesverband der Wirtschaftsauskunfteien e.V. hat nun am 25. Mai 2024 neue Fristen veröffentlicht, die eine Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 7. Dezember 2023 darstellen. In diesem Bundesverband haben sich die Schufa und andere Auskunfteien zusammengeschlossen.

Wie lange soll denn jetzt was gespeichert werden?

Laut diesem neuen Verhaltenskodex sollen nicht ausgeglichene Forderungen für drei Jahre gespeichert werden, beginnend mit der Erstmeldung. Auch ausgeglichene Forderungen bleiben drei Jahre gespeichert. Dies stellt keine Neuerung gegenüber der bisherigen Praxis dar.

Neu ist nun eine Art Kulanzregel für Sonderfälle

Wird eine Forderung innerhalb von 100 Tagen nach der Einmeldung bezahlt und liegen keine weiteren Negativ-Einträge vor, wird diese „schon“ nach 18 Monaten gelöscht. Daten aus dem Schuldnerverzeichnis oder Insolvenzdaten bleiben so lange gespeichert, wie sie in den öffentlichen Verzeichnissen stehen. Vertrags-, Adress- und Anfragedaten werden ebenfalls für drei Jahre gespeichert, ebenso wie Informationen über betrügerische Maßnahmen.

Schufa Falle droht

Oft ist es in der Rechtspraxis so, dass Menschen, die eigentlich eine hervorragende Bonität haben, eine Forderung übersehen und diesbezüglich ein Schufa Eintrag vorgenommen wird. Erst durch den Schufa Eintrag wird dann realisiert, dass eine Forderung besteht und diese sofort bezahlt. Der negative Eintrag wurde bisher trotzdem drei Jahre gespeichert. Hier soll nun die neue Regelung aushelfen und zu einer Löschung nach anderthalb Jahren führen. Ob das für die Betroffenen eine große Hilfe ist, erscheint äußerst fraglich, da in diesem Zeitraum die Möglichkeit der Teilnahme am wirtschaftlichen Leben trotzdem stark eingeschränkt ist. Es bietet sich daher auch weiterhin an, dass Schufa Einträge im Hinblick auf die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen der Speicherung überprüft werden.

Diese neuen Regeln gelten erst einmal bis zum 25. Mai 2030. Trotz dieser Änderungen bleibt die Regelung unklar und wird weiterhin zu Streitigkeiten führen. Rechtsanwälte und Gerichte werden sich weiterhin intensiv mit diesen Fragen beschäftigen müssen, um einen gerechten Umgang mit den sensiblen Daten der Verbraucher sicherzustellen.

Tipps und Tricks im Umgang mit der Schufa

Wegen der Wichtigkeit der Schufa einige Tipps aus der langjährigen Praxis.

Regelmäßige Selbstauskunft einholen – Aufpassen

Sie haben das Recht, einmal jährlich eine kostenlose Selbstauskunft bei der Schufa anzufordern. Diese sogenannte „Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO)“ gibt Ihnen einen Überblick über die gespeicherten Daten. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Fehler zu erkennen und unberechtigte Einträge zu melden.

Unberechtigte Einträge anfechten – es können Fristen laufen

Falls Sie in Ihrer Selbstauskunft falsche oder veraltete Informationen entdecken, sollten Sie diese umgehend anfechten. Dazu können Sie die Schufa schriftlich kontaktieren und eine Korrektur verlangen. Es ist hilfreich, alle relevanten Dokumente beizulegen, die Ihre Position unterstützen.

Korrekt Verhalten

Einer der wichtigsten Faktoren für einen positiven Schufa-Score ist die pünktliche Zahlung von Rechnungen und Krediten. Achtung: viele Verbraucher unterschätzen die Wichtigkeit, den Posteingang zu kontrollieren. Wer umzieht, sollte darauf achten, dass die Post ihn erreicht. Bei Urlauben oder längerer Abwesenheit müssen verlässliche Personen beauftragt werden, die Post zu kontrollieren. Versäumnisse oder verspätete Zahlungen können Ihren Score erheblich beeinträchtigen.

Hilfe suchen

Wer durch eine Krankheit oder Scheidung oder Ähnliches in eine Krise rutscht, sollte sich Hilfe suchen und nicht den Kopf in den Sand stecken. Es kursieren viele Mythen und Missverständnisse rund um die Schufa. Informieren Sie sich aus verlässlichen Quellen und lassen Sie sich im Zweifel von Experten beraten, um Fehlinterpretationen und falsche Entscheidungen zu vermeiden.

V.i.S.d.P.:

Dr. Thomas Schulte
Rechtsanwalt

Kontakt:

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte
Malteserstraße 170
12277 Berlin

Telefon: +49 30 221922020
E-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de

Die Kanzlei Dr. Schulte Rechtsanwälte ist seit 1995 erfolgreich zivilrechtlich schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Internets-, Reputations- und Wettbewerbsrecht tätig. Sie vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Ergänzende Absenderangaben mit dem Kanzleistandort finden Sie im Impressum auf der Internetseite www.dr-schulte.de.

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