Rückabwicklung Ihrer Lebensversicherung – ohne starkes Gutachten verlieren Sie den Beweis-Poker gegen die Versicherer. Warum ist ein Gutachten eines unabhängigen Aktuars der Schlüssel?

Stellen Sie sich vor, Ihre Lebensversicherung steht kurz vor der Auszahlung – und Sie erfahren, dass Ihnen womöglich Zehntausende Euro mehr zustehen könnten. Der Haken: Sie müssen es beweisen. Versicherer verlassen sich darauf, dass diese Hürde zu hoch ist. Ohne ein fundiertes Gutachten eines unabhängigen Aktuars bleiben viele Ansprüche unsichtbar – und verfallen still. Die entscheidende Frage lautet: Wer liefert Ihnen die Zahlen, mit denen Sie der Versicherungswirtschaft wirklich standhalten können?

Die deutsche Lebensversicherungsbranche steht vor einer doppelten Zäsur: Einerseits laufen in den nächsten Jahren Millionen Verträge aus, die in den 1980er und 1990er Jahren mit hohen Garantiezinsen und steuerlichen Vorteilen verkauft wurden. Andererseits haben die Rechtsprechung von BGH und EuGH den Versicherten ein mächtiges Instrument an die Hand gegeben – die Rückabwicklung fehlerhafter Verträge, oft selbst Jahrzehnte nach Abschluss. Doch dieser juristische Hebel ist nur dann wirksam, wenn die Beweislast erfüllt wird. Und genau hier trennt sich die Spreu vom Weizen: Ohne ein präzises, gerichtsfestes Gutachten eines erfahrenen, unabhängigen Aktuars sind die Erfolgsaussichten minimal.

Vom Steuersparmodell zum Rückabwicklungsboom

Die Kapitallebensversicherung galt jahrzehntelang als „deutsche Volksrente“. Mit Garantiezinsen von bis zu 4 Prozent und steuerfreien Auszahlungen (bei Vertragsbeginn vor Ende 2004 und Laufzeit von mindestens zwölf Jahren) war sie für viele das Rückgrat der Altersvorsorge. Ende der 1990er Jahre zählte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) über 95 Millionen Lebensversicherungsverträge – statistisch hatte damit jeder Bundesbürger mindestens einen.

Widerruf bei Lebensversicherungen - Sven Enger

Heute zeigt sich jedoch ein vollkommen anderes Bild: Sinkende Kapitalmarkterträge, geplatzte Renditeversprechen und eine wachsende Zahl fehlerhafter Widerrufsbelehrungen führen dazu, dass immer mehr Kunden den Ausstieg suchen. Laut Schätzungen von Verbraucherzentralen könnten Millionen Verträge formale Mängel enthalten. Der juristische Vorteil für den Kunden ist enorm: Bei erfolgreicher Rückabwicklung müssen Versicherer sämtliche Beiträge plus die tatsächlich erzielten Gewinne erstatten – ohne Abzug von Abschluss- oder Verwaltungskosten.

David gegen Goliath – die Beweislast als entscheidender Prüfstein

„Wer glaubt, ein fehlerhafter Lebensversicherungsvertrag lasse sich mit einem einfachen Widerruf aus der Welt schaffen, irrt“, sagt Sven Enger, ehemaliger Vorstand bei Skandia, Delta Lloyd und Standard Life. Enger kennt die Verteidigungsstrategien der Branche: „Die Versicherer setzen alles daran, Zweifel zu säen – nicht selten mit dem Ziel, den Prozess zu zermürben.“

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Grundsatzurteil IV ZR 513/14 klargestellt: Der Versicherungsnehmer muss konkret belegen, wie hoch der Nutzungsersatz ist, den der Versicherer aus den Prämien erwirtschaftet hat. Und das ist keine Schätzung aus dem Bauch heraus – es erfordert eine detaillierte Berechnung, die tief in die Kapitalanlagepolitik der Versicherer hineinreicht.

Warum ohne Aktuar nichts geht – und mit dem richtigen alles

In der Versicherungswirtschaft sind Aktuare das Rückgrat der Kalkulation – sie berechnen Risiken, entwerfen Tarife und modellieren finanzielle Szenarien, die den Milliardenapparat einer Versicherung absichern. Kein Konzern würde auf diese Expertise verzichten, wenn es darum geht, eigene Ansprüche zu untermauern oder Zahlungsverpflichtungen zu minimieren. Genau hier liegt der wirtschaftliche Kern des Problems für Versicherte: Wer einem hochgerüsteten Gegner mit enormer Finanzkraft gegenübersteht, muss ebenfalls auf gleichwertige Fachkompetenz setzen, um überhaupt eine Chance zu haben. Ein unabhängiger Aktuar auf Verbraucherseite ist daher nicht Luxus, sondern eine Überlebensstrategie – er liefert die belastbaren Berechnungen, ohne die selbst das beste juristische Argument ins Leere laufen würde.

An dieser Stelle kommt Prof. Dr. Schade ins Spiel. Als unabhängiger Aktuar hat er sich auf die Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen spezialisiert. Seine Aufgabe: den „gezogenen Nutzen“ exakt beziffern, also die Gewinne, die der Versicherer mit den Beiträgen erwirtschaftet hat. Dabei greift er auf versicherungsmathematische Methoden, statistische Modellierungen und langjährige Branchenkenntnis zurück.

Der Unterschied zu vielen anderen Gutachtern: Die von Prof. Dr. Schade erstellten Expertisen sind nicht nur theoretisch sauber, sondern haben sich in der Praxis bewährt. Sie wurden in zahlreichen außergerichtlichen Verfahren erfolgreich eingesetzt und in Gerichtsverfahren verteidigt. Dabei passte er seine Gutachten immer wieder an neue Fragestellungen der Richter an – ein entscheidender Faktor, denn Verfahren dieser Art können sich über Jahre ziehen. Mit 990 Euro sind seine Gutachten zudem deutlich günstiger als die vieler Wettbewerber, die teils mehr als das Doppelte verlangen, ohne dass ein entsprechender Mehrwert ersichtlich wäre.

Ein gutes Gutachten erstellen - Prof. Dr. Philipp Schade

Emotionen und Milliarden – warum Versicherer blocken

Rückabwicklungen sind für die Versicherungswirtschaft nicht nur eine juristische, sondern auch eine emotionale Zerreißprobe. Viele Policen stammen aus einer Zeit, in der Lebensversicherungen als unantastbare Säule der Altersvorsorge galten: Verträge wurden massenhaft verkauft, Archivsysteme auf Jahrzehnte ausgelegt, Prozesse standardisiert – kurz: Man fühlte sich sicher. Diese Sicherheit bröckelt. Neue und gefestigte Rechtsprechung zwingt die Häuser dazu, Altbestände plötzlich einzelfallgenau zu prüfen. In einem Markt, in dem – laut BaFin-Berichten – allein die Lebensversicherer Jahr für Jahr über 90 Milliarden Euro an Leistungen auszahlen, kann schon eine moderate Quote erfolgreicher Rückabwicklungen finanzielle Wellen schlagen, die in die Milliarden gehen.

Genau hier setzt die Praxis an, die Sven Enger aus beiden Perspektiven kennt: als langjähriger Manager auf Vorstandsebene großer Lebensversicherer und als heutiger Beobachter der Verbraucherinteressen. Engers nüchterne Diagnose: Versicherer agieren erwartbar defensiv. Sie nutzen die prozessuale Lage konsequent aus – Zeit als Druckmittel, Formalien als Filter, Detailfragen als Hürde. Nicht, weil „böse Absicht“ regiert, sondern weil Governance, Solvenzvorgaben und Bilanzlogik es nahelegen, jede Forderung maximal kritisch zu prüfen. Das Ergebnis für Versicherte ist jedoch das Gleiche: Verfahren ziehen sich, Rückfragen häufen sich, scheinbar kleine Lücken in der Dokumentation werden zu großen Bremsklötzen.

Wer ohne qualifiziertes, unabhängiges Aktuar-Gutachten antritt, kämpft mit stumpfen Waffen. Denn die Beweislast verlangt nicht nur den Nachweis der Belehrungsfehler, sondern vor allem belastbare Zahlen zum Nutzungsersatz und zu den erzielten Erträgen – präzise hergeleitet, methodisch sauber dokumentiert, gerichtsfest formuliert. Enger bringt es pointiert auf den Punkt: Aus Versicherersicht ist jede unklare, unvollständige oder methodisch schwache Berechnung ein legitimer Ablehnungsgrund – und aus Sicht der Versicherten oft der Kipppunkt, an dem Zinsansprüche verebben oder ganz verloren gehen. Wer hier Zeit verliert, verliert doppelt: Ansprüche altern faktisch, Belege werden schwerer beschaffbar, und die Gegenseite baut argumentativ vor.

Die Lehre ist unbequem, aber hilfreich: Rückabwicklung ist kein Formularprozess, sondern Forensik in Zahlen. Ein starkes, gerichtserprobtes Gutachten nimmt den Versicherern die größten Verteidigungslinien – Zeit, Form und Methode – und verschiebt die Auseinandersetzung dorthin, wo sie entschieden wird: zu klaren, überprüfbaren Berechnungen, die Richtern wie Vergleichspartnern dieselbe Botschaft senden – dieser Anspruch ist nicht nur rechtlich begründet, sondern ökonomisch belegt.

Fazit – die Frage, die über Erfolg oder Misserfolg entscheidet

In der Auseinandersetzung um die Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen zeigt sich eine der größten Schieflagen im Verhältnis zwischen Verbraucher und Versicherungswirtschaft: Die Beweislast liegt beim Versicherten – und damit beim schwächeren Akteur. Die Realität ist, dass Versicherer über hochqualifizierte Aktuare, enorme finanzielle Ressourcen und eingespielte juristische Teams verfügen. Wer als Verbraucher ohne eigenes, unabhängiges Gegengewicht antritt, begibt sich in ein Verfahren, bei dem die Regeln zwar formal gleich sind, die Ausgangspositionen jedoch kaum ungleicher sein könnten.

Hier kommen Aktuare auf Verbraucherseite ins Spiel – nicht als optionaler Luxus, sondern als elementare Voraussetzung, um den Anspruch überhaupt beweisfähig zu machen. „Ein Gutachten, das vor Gericht oder außergerichtlich Bestand hat, ist der Schlüssel: Es liefert nicht nur die korrekten Zahlen, sondern die methodisch saubere, nachvollziehbare und gerichtsfeste Argumentation, mit der die Gegenseite konfrontiert werden muss. Ohne diese Grundlage bleibt selbst ein rechtlich klarer Anspruch oft wirkungslos“, so Sven Enger.

Die Urteile des BGH und EuGH haben unmissverständlich festgestellt, dass viele Verträge unverhältnismäßig gestaltet waren und Versicherte mehr zurückfordern können, als ihnen bislang zugestanden wurde. Doch diese Erkenntnis ist für viele ein Schock: Man glaubte, der Vertrag sei solide, sicher und abgeschlossen – und nun offenbart sich, dass über Jahre hinweg zuungunsten der Verbraucher gerechnet wurde. Dieses emotionale Moment – zwischen Überraschung, Unsicherheit und der Angst, noch mehr Geld zu verlieren – ist der Grund, warum ein starker, erfahrener Gutachter wie Prof. Dr. Schade den Unterschied macht.

Gleichzeitig könnten diese Entscheidungen ein Weckruf für die Branche sein. Sie zwingen dazu, alte Strukturen zu hinterfragen, intransparente Berechnungen offenzulegen und einen fairen, transparenten Versicherungsmarkt neu zu denken. Doch bis dahin gilt: Wer als Verbraucher seine Rechte wahren will, benötigt einen Verbündeten, der auf Augenhöhe mit den versicherungseigenen Experten agieren kann – und dessen Arbeit vor Gericht ebenso Bestand hat wie in Verhandlungen hinter verschlossenen Türen.

Die entscheidende Frage lautet daher: Will ich nur glauben, im Recht zu sein – oder will ich es auch unwiderlegbar beweisen können?

V.i.S.d.P

Dr. Rainer Schreiber
Dozent, Erwachsenenbildung & Personalberater

Über den Autor:

Personalberater und Honorardozent Dr. Rainer Schreiber, mit Studium der Wirtschaftswissenschaften mit den Schwerpunkten Finanzierung, Controlling, Personal- und Ausbildungswesen. Der Blog schreiber-bildung.de bietet Themen rund um Bildung, Weiterbildung und Karrierechancen. Sein Interesse liegt in der beruflichen Erwachsenenbildung und er publiziert zum Thema Personalberatung, demografischer Wandel und Wirtschaftspolitik. 

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